Preisanpassung zum 1. September
Am 16.08.2023 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz dem gemeinsamen Antrag des Landesverbandes Friseure & Kosmetik Rheinland und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stattgegeben und den Tarifvertrag für das Friseurhandwerk im Rheinland ab dem 01. September 2023 als allgemeinverbindlich anerkannt!
Er gilt damit für alle Friseure, unabhängig davon ob ein Betrieb in einer Friseurinnung Mitglied ist oder nicht.
Wir begrüßen ausdrücklich die neuen Entgelte, da sie helfen, die Attraktivität unseres Handwerks weiter zu steigern. Dazu beigetragen haben in der Vergangenheit bereits der Mindestlohn und die deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütung.
20% höhere Personalkosten ergeben sich nun für unser Unternehmen, die wir nicht alleine stemmen können. Zwar sind die Energiepreise leicht zurück gegangen, doch wurde diese Einsparungen aufgezehrt durch andere Kostensteigerungen, wie z.B. Versicherungen und Miete.
Um weiterhin hochwertige Dienstleistungen und ein angenehmes Erlebnis für unsere Kunden bereitzustellen, passen wir die Preise der Friseur-Dienstleistungen zum 01. September 2023 an. Je nach Level des Friseurs beträgt die Anpassung 5 bis 10%.
Einen Einblick in die neue Preisliste erhalten Sie über den folgenden Link.